Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Lina Leonie
1. Anbieterin / Dienstleistung
(1) Die Dienstleistungserbringerin tritt unter dem Pseudonym „Lina Leonie“ auf und erbringt erotische, sexuelle sowie persönliche Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Die Tätigkeit erfolgt ordnungsgemäß und legal nach den Vorgaben des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG).
(3) Die Vereinbarung über die Erbringung einer Dienstleistung stellt einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB dar.
2. Geltungsbereich und Zustimmung
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Terminvereinbarungen, Buchungen und Leistungen zwischen der Dienstleistungserbringerin („Lina Leonie“) und dem Kunden („Dienstleistungsempfänger“).
(2) Mit der Buchung eines Termins erklärt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
3. Vertragsschluss
(1) Ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag kommt zustande, sobald ein Termin (Datum/Uhrzeit/Ort) schriftlich bestätigt wurde, z. B. per WhatsApp, SMS, Telegram oder über den Messenger einer Buchungsplattform (z. B. Kaufmich.com).
(2) Ab diesem Zeitpunkt ist der Kunde zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet.
4. Honorar / Preise
(1) Es gilt das Honorar, das zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung bzw. zum Zeitpunkt der geleisteten Anzahlung vereinbart oder auf der Website ausgeschrieben war.
(2) Preisänderungen nach dem Zeitpunkt der Terminvereinbarung haben auf den bereits vereinbarten Termin keinen Einfluss, sofern eine Anzahlung geleistet oder der Termin verbindlich bestätigt wurde.
(3) Wurde keine Anzahlung geleistet, gilt der Preis, der zum Zeitpunkt des Termins aktuell ausgeschrieben bzw. vereinbart ist.
5. Leistungsumfang / Durchführung
(1) Die Dienstleistungserbringerin erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, unter Beachtung hoher Hygienestandards sowie der gesetzlichen Vorgaben (insbesondere Kondompflicht, soweit gesetzlich vorgeschrieben).
(2) Die Dienstleistungserbringerin ist berechtigt, Leistungen jederzeit abzulehnen oder abzubrechen, sofern dies aus Gründen der Gesundheit, Sicherheit, gesetzlichen Vorgaben, bei Grenzüberschreitungen, respektlosem Verhalten oder aus sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist. Ein Anspruch auf Durchführung bestimmter Handlungen besteht nicht.
6. Gesundheit / Infektionsschutz
(1) Die Dienstleistungserbringerin ist berechtigt, einen Kunden bei erkennbar infektiösen Erkrankungen oder starkem Verdacht auf eine infektiöse Erkrankung abzuweisen.
(2) Dazu zählen insbesondere Symptome wie hohes Fieber, Erbrechen, Durchfall, auffällige Ausschläge, eitrige Entzündungen oder ungewöhnliche Ausflüsse.
(3) Unkritische Alltagsbeschwerden (z. B. leichter Schnupfen, Raucherhusten) stellen nicht automatisch einen Ausschlussgrund dar, sofern keine Gefahr für die Dienstleistungserbringerin besteht.
7. Verspätung
(1) Eine Verzögerung des Terminbeginns durch die Dienstleistungserbringerin von bis zu 10 Minuten kann im Rahmen des Betriebsablaufs vorkommen und wird nach Möglichkeit rechtzeitig kommuniziert.
(2) Bei Verspätung des Kunden endet der Termin grundsätzlich zur ursprünglich vereinbarten Endzeit, sofern keine Verlängerung möglich ist.
(3) Bei Verspätung der Dienstleistungserbringerin von mindestens 15 Minuten kann der Kunde auf Wunsch eine entsprechende Verkürzung der gebuchten Zeit und eine anteilige Reduzierung des Honorars verlangen.
8. Terminabsage / Stornierung durch den Kunden
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen (z. B. WhatsApp/SMS/Telegram).
(2) Es gelten folgende Mindest-Stornofristen:
Termine bis 2 Stunden Dauer: mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn
Termine ab 3 Stunden Dauer: mindestens 72 Stunden vor Terminbeginn
Termine ab 72 Stunden Dauer: mindestens 7 Tage vor Terminbeginn
(3) Erfolgt die Absage nicht fristgerecht, ist die Dienstleistungserbringerin berechtigt, die geleistete Anzahlung als Ausfallhonorar einzubehalten.
(4) Bei fristgerechter Absage wird die Anzahlung als Guthaben für einen späteren Termin geführt und mit dem nächsten Termin verrechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
9. Terminbestätigung am Termintag
(1) Termine müssen am Termintag bis spätestens 09:30 Uhr durch den Kunden bestätigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Erfolgt keine Bestätigung, ist die Dienstleistungserbringerin berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben.
(3) Bereits geleistete Anzahlungen können in diesem Fall – je nach Einzelfall und zeitlicher Lage – als Ausfallhonorar gewertet werden.
10. Anzahlungen / Reservierungsentgelt
(1) Die Dienstleistungserbringerin ist berechtigt, zur Absicherung eines Termins eine Anzahlung zu verlangen.
(2) Anzahlungen dienen der verbindlichen Terminreservierung und werden beim Termin mit dem Resthonorar verrechnet.
(3) Anzahlungen sind grundsätzlich nicht rückzahlbar, sofern der Kunde nicht fristgerecht storniert (siehe Punkt 8).
(4) Bei fristgerechter Stornierung wird die Anzahlung als Guthaben für einen Ersatztermin geführt.
11. Anzahlungen per Gutschein / Amazon-Code
(1) Erfolgt eine Anzahlung per Gutscheincode (z. B. Amazon), wird diese als Reservierungsentgelt behandelt.
(2) Eine Auszahlung in Geld, eine Rückgabe als neuer Gutscheincode oder eine Erstattung per Überweisung ist ausgeschlossen.
(3) Das Guthaben kann ausschließlich verwendet werden für:
Anzahlungen bzw. Verrechnung bei einem späteren Termin
digitale Inhalte (Fotos/Videos), sofern angeboten und individuell vereinbart
12. Absage durch die Dienstleistungserbringerin
(1) Kann die Dienstleistungserbringerin einen Termin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Infekt, höhere Gewalt) nicht wahrnehmen, wird dem Kunden nach Möglichkeit ein gleichwertiger Ersatztermin angeboten.
(2) Auf Wunsch kann eine bereits geleistete Anzahlung in diesem Fall als Guthaben bestehen bleiben oder erstattet werden – sofern die Anzahlung nicht per Gutschein erfolgt ist (siehe Punkt 11).
13. Kein Widerrufsrecht bei Termindienstleistungen
(1) Bei Dienstleistungen, die zu einem festen Termin oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums erbracht werden, besteht nach gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich kein Widerrufsrecht, sofern die Voraussetzungen der gesetzlichen Ausnahmeregelungen erfüllt sind (z. B. § 312g Abs. 2 BGB).
(2) Der Kunde erkennt an, dass die Terminreservierung eine verbindliche Disposition darstellt.
14. Foto-/Videoaufnahmen / digitale Inhalte
(1) Foto- und Videoaufnahmen während eines Termins sind ausschließlich nach ausdrücklicher Zustimmung der Dienstleistungserbringerin und gegen gesondertes Entgelt zulässig.
(2) Sämtliche Bild-, Ton- und Videoaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch des Kunden bestimmt.
(3) Eine Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ist untersagt.
(4) Bei Verstoß behält sich die Dienstleistungserbringerin zivilrechtliche und ggf. strafrechtliche Schritte vor.
15. Gewerbliche Nutzung / Erwerb von Nutzungsrechten
(1) Für gewerbliche Kunden ist es möglich, die Nutzungsrechte an Bild-, Ton- und Videomaterial gesondert zu erwerben. In diesem Fall darf das entstandene Material – vorbehaltlich einer individuellen schriftlichen Vereinbarung – gewerblich genutzt, verwertet, verbreitet, veräußert, veröffentlicht und vervielfältigt werden, sofern dies im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze des Landes erfolgt, in dem das Material genutzt oder veräußert wird.
(2) Der gewerbliche Kunde verpflichtet sich, die Darstellerin bei Veröffentlichung oder Nutzung namentlich als „Lina Leonie“ zu nennen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Individuelle schriftliche Vereinbarungen/Verträge zwischen dem gewerblichen Kunden und der Dienstleisterin gehen diesen AGB vor. Sofern Bestimmungen eines individuellen Vertrags den Regelungen dieser AGB widersprechen, gelten die Regelungen des individuellen Vertrags vorrangig.
16. Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (§ 306 BGB).
(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.